Was wir bieten 
          Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind sehr vielseitig.  Nachstehend haben wir eine Übersicht der Hauptaufgaben zusammengestellt.  Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben, die der Verwalter im Bedarfsfall  übernimmt.  
          Allgemeine Verwaltung: 
          Einberufung, Durchführung und Beratung von  Eigentümerversammlungen, Durchführung und Umsetzung von Beschlüssen, Erstellung  und Versand von Beschlußprotokollen, bei Bedarf Erstellung und Versand bzw.  Anbringung von Rundschreiben und Aushängen, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen, Überwachung von Fristen zur Abwendung von Rechtsnachteilen,  Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, säumigen  Miteigentümern, Versorgern etc., Korrespondenz mit Wohnungseigentümern,  Handwerkern, Lieferanten, Versicherungen, Behörden, Grundstücksnachbarn und  Schornsteinfegern, gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von  Ansprüchen der WEG gegenüber Dritten, Durchführung bzw. Organisation der  jährlichen Zählerablesungen, Erstellung der Betriebskostenabrechnungen nach den  jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Einstellung, Anmeldung, Einweisung  und Kontrolle von Hausmeistern und Hilfskräften, Prüfung von bestehenden  Versorgungs- und Wartungsverträgen und ggf. Abschluß erforderlicher Verträge,  Aufstellen und Durchsetzen von Hausordnungen, Kontrolle und ggf. Anpassung des  Versicherungsbedarfs, bei Bedarf Organisation von Sitzungen und  Objektbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat, Bearbeitung von Mieter- oder Eigentümerwechseln.                     
          Kaufmännische Verwaltung: 
          Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, dabei werden  sämtliche Geldein- und -ausgänge verbucht, Buchung von Sollstellungen,  Bearbeitung von Lastschriftbuchungen, Überwachung von fälligen  Zahlungseingängen, Mahnen und ggf. Klagen bei Zahlungsrückständen, Erstellung  von Wirtschaftsplänen mit Berechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge,  detaillierte Abrechnung des Wirtschaftsjahres mit dem Ausweis haushaltsnaher  Dienstleistungen und der Instandhaltungsrücklage, Verwaltung der  gemeinschaftlichen Gelder und Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage,  Ausschreibung von Dienstleistungen am gemeinschaftlichen Eigentum, Prüfung und  Vergleich von Angeboten, Prüfen von Rechnungen, Abwicklung von  Versicherungsschäden. 
          Technische Verwaltung: 
          Überwachung des Gebäudes und der technischen Einrichtungen,  Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Kontrolle der  laufenden und fertiggestellten Arbeiten, ggf. Mängel rügen und  Gewährleistungsansprüche durchsetzen, Ermittlung des mittelfristigen  Instandsetzungs- und Wartungsbedarfs. 
            
        
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